Dies ist eine originalgetreue fotografische Wiedergabe eines originalen zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk selbst ist gemeinfrei aus folgenden Gründen:
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Des Buidl oda de Mediendatei is gmoafrei, wei dii urhebarechtliche Schutzfrist obgelaffa is. Des guilt fir ålle Staatn mit a gsetzlichn Schutzfrist vo 100 Jåhr oda weniga nachm Tod vom Urheba.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
vabroatt wern – vafüfötigt, vabroatt und éffantlich zuegénglich gmocht wern.
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Nåmansnénnung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
In vielen Rechtsprechungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, sind originalgetreue fotografische Wiedergaben zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt (siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs). In diesen Rechtsprechungen ist dieses Werk tatsächlich gemeinfrei und die Bedingungen der obigen Lizenz sind nicht zwingend.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.