Kategorie:Serienmörder

In diese Kategorie gehören Serienmörder. Als solche werden Personen bezeichnet, die mit zeitlichem Abstand mehrere andere Menschen getötet haben. Die Einordnung ist somit unabhängig von einer juristischen Bewertung der Taten und damit auch von einer konkreten Strafrechtsordnung. Einer gerichtlichen Feststellung der Täterschaft oder gar der Schuld bedarf es folglich nicht. Vielmehr ist notwendig, aber auch ausreichend, dass die betreffende Person in der einschlägigen Literatur über Serienmörder behandelt wird. Die Details herauszustellen ist Aufgabe des einzelnen Artikels und nicht dieser Kategorie.

Hilfsweise ebenfalls in diese Kategorie einzuordnen sind ungeklärte Fälle. Damit sind hier Artikel über Mordserien gemeint, in denen der Täter (bisher) nicht ermittelt werden konnte, die jedoch in der Literatur − gleichsam unter einem Notnamen − als Mordserien im obigen Sinne geführt werden. Beispiele sind Jack the Ripper oder auch der Adelaide-Serienmörder.

Nicht hier einzuordnen sind dagegen Massenmörder wie insbesondere Amokläufer.

Die Unterkategorien entsprechen dem Tatort und nicht der Nationalität des Täters. Unterkategorien für untergegangene Staaten sind nicht einzurichten, zwecks geografischer Zuordnung genügt die Einordnung in die Kategorie des Landes, zu dem der Tatort heute gehört. Beispiel: Lucusta tötete in Rom, selbiges liegt heute immer noch in Italien.

 Commons: Serial killers – Sammlung vo Buidl, Videos und Audiodateien

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