Datei:Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg

Version in hechara Auflesung(SVG-Datei, Basisgress: 600 × 400 Pixl, Dateigress: 708 Bytes)

De Datei kimpt vo Wikimedia Commons. De Beschreibung vo da Dateibschreibungsseitn wead untn ozoagt.

Bschreiwung

Bschreiwung
Deutsch: Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
English: Flag of the duchy of Saxe-Coburg & Gotha 1826-1911; Ratio (2:3)
Daatum
Quejn Eigenes Werk
Urhéwer David Liuzzo
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dé Fahna is mit Inkscape erstoid worn.
 
SVG watermarked with invisible embedded text.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
:

[[File:Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg|border|96x176px]]

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv Deutsch

Einige Werte ohne einen Wikidata-Eintrag

Dateiversiona

Wensd auf an Zeitpunkt klickst, nacha konst a friaane Version lodn.

Version vomVorschaubuidlDimensiónaNutzerKommentar
aktuell16:01, 9. Jun. 2006Vuaschaubuid fiad Version vom 16:01, 9. Jun. 2006, 16:01 Uhr600 × 400 (708 Bytes)David Liuzzo{{Information| |Description= {{de|Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3) }} {{en|Flag of the duchy of Saxe-Coburg & Gotha 1826-1911; Ratio (2:3) }} |Source= Own Work |Date= 09.06.2006 |Author= [[User:David Liuzzo|David L

Seitn wo de Datei nutzn:

Globale Dateinutzung

D'noochéfóiganden åndern Wikis vawénden dé Datei:

Weitere globale Verwendungen dieser Datei anschauen.

Metadaten