Kategorie:Ehemaliges Bistum (römisch-katholisch)

„Ehemaliges“ Bistum meint einen historischen Kirchenstaat.

  • Das Bistum als Würde wird niemals verworfen, sondern vakant gemeldet, und dann als Ehrung etwa für einen Weihbischof vergeben, diese siehe Kategorie:Titularbistum – Artikel, die beides enthalten, also historisches zum Seelsorgegebiet, und spätere/heutige titulare Besetzung des Amts, können in beiden Kategorien erfasst werden.
  • Artikel, die historische Kirchenstaaten und heutige Diözesen (als kirchenrechtliche Verwaltungseinheit) beschreiben, werden hier und in Kategorie:Diözese (römisch-katholisch) einsortiert, oder besser der Artikel getrennt (Fürsterzbistum Salzburg 739–1803 vs. Erzdiözese Salzburg heute)

Sortierung nach heutigem Staat ist für historische Objekte – wegen der Komplexizität der Zuordnungen – unerwünscht

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